Betroffenenvertretung


Eine Worttrennung gefunden

Be · trof · fe · nen · ver · tre · tung

Das Wort Be­trof­fe­nen­ver­tre­tung besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­trof­fe­nen­ver­tre­tung trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­trof­fe­nen­ver­tre­tung" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Betroffenenvertretung bezeichnet die Vertretung und Unterstützung von Personen, die von bestimmten Entscheidungen oder Maßnahmen betroffen sind. Dies kann in verschiedenen Kontexten geschehen, wie etwa im sozialen, rechtlichen oder politischen Bereich. Das Wort setzt sich aus "Betroffenen" (Personen, die von etwas betroffen sind) und "Vertretung" (das Handeln im Namen oder im Interesse anderer) zusammen. Es handelt sich um eine substantiative Form, die häufig im Zusammenhang mit Advocacy und Interessenvertretung verwendet wird. Ziel der Betroffenenvertretung ist es, die Anliegen und Bedürfnisse dieser Personen sichtbar zu machen und ihnen Gehör zu verschaffen.

Beispielsatz: Die Betroffenenvertretung spielt eine entscheidende Rolle bei der Wahrung der Interessen derjenigen, die direkt betroffen sind.

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