bevollmächtige


Eine Worttrennung gefunden

be · voll · mäch · ti · ge

Das Wort be­voll­mäch­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­voll­mäch­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­voll­mäch­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „bevollmächtige“ ist die 1. Person Singular Präsens des Verbs „bevollmächtigen“. Es bedeutet, jemandem die Vollmacht zu erteilen, damit diese Person in bestimmten Angelegenheiten im Namen einer anderen Person handeln kann. Bevollmächtigte sind somit autorisiert, Entscheidungen zu treffen oder rechtliche Handlungen vorzunehmen, wobei die Verantwortung und die Befugnisse von der bevollmächtigenden Person delegiert werden. In rechtlichen Kontexten ist die Bevollmächtigung oft formalisierter Natur und kann schriftlich festgehalten werden, beispielsweise durch eine Vollmacht.

Beispielsatz: Ich bevollmächtige dich, meine Angelegenheiten in meinem Namen zu regeln.

Vorheriger Eintrag: bevölkre
Nächster Eintrag: bevollmächtigen

 

Zufällige Wörter: Eilzuschriften gebrauchsfertig Kartoffelmehl nacherzähltet Schulterverletzung