Beweislage


Eine Worttrennung gefunden

Be · weis · la · ge

Das Wort Be­weis­la­ge besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­weis­la­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­weis­la­ge" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Beweislage bezieht sich auf die Gesamtheit der vorhandenen Beweise in einem juristischen oder wissenschaftlichen Kontext. Sie beschreibt den aktuellen Stand der Beweismittel und -verfahren, die für die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts oder einer Fragestellung relevant sind. Die Beweislage kann je nach Fall unterschiedlich sein und verschiedene Beweismittel wie Dokumente, Zeugenaussagen oder forensische Spuren umfassen. Sie dient als Grundlage für die Beurteilung der Schuld oder Unschuld einer Person oder für die Feststellung von Tatsachen in einem Fall.

Beispielsatz: Die Beweislage in dem Fall ist völlig unzureichend für eine Verurteilung.

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