Beweislast


Eine Worttrennung gefunden

Be · weis · last

Das Wort Be­weis­last besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­weis­last trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­weis­last" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beweislast ist ein juristischer Begriff, der die Pflicht bezeichnet, in einem Rechtsstreit bestimmte Tatsachen zu beweisen. Sie liegt in der Regel bei der Partei, die eine Behauptung aufstellt, und entscheidet, wer die Verantwortung für die Beweisführung trägt. Die Beweislast kann je nach Verfahrensart oder rechtlichem Zusammenhang variieren. In vielen Fällen muss der Kläger die Beweislast tragen, während der Beklagte in der Regel nur dann beweisen muss, wenn er Gegenbeweise anführt. Die Regelung der Beweislast spielt eine entscheidende Rolle im Prozessrecht und beeinflusst den Ausgang von Gerichtsverfahren.

Beispielsatz: Die Beweislast liegt bei der Partei, die die Behauptung aufstellt.

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