Beweislastumkehr


Eine Worttrennung gefunden

Be · weis · last · um · kehr

Das Wort Be­weis­last­um­kehr besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­weis­last­um­kehr trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­weis­last­um­kehr" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Beweislastumkehr bezeichnet einen juristischen Grundsatz, bei dem die Verantwortung, einen bestimmten Sachverhalt zu beweisen, von einer Partei auf die andere übertragen wird. In der Regel trägt die Klägerseite die Beweislast. Bei der Beweislastumkehr muss jedoch die Beklagte,

die normalerweise entlastet ist, die Beweise vorlegen, um ihre Unschuld oder Nichtschuld zu belegen, was insbesondere in bestimmten Rechtsgebieten wie dem Verbraucherschutz oder dem Arbeitsrecht Anwendung findet. Diese Regelung soll den rechtlichen Schutz von schwächeren Parteien stärken.

Beispielsatz: Im Falle der Beweislastumkehr liegt die Verantwortung, die Unschuld zu beweisen, beim Beklagten.

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