Bewilligungspflicht


Eine Worttrennung gefunden

Be · wil · li · gungs · pflicht

Das Wort Be­wil­li­gungs­pflicht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­wil­li­gungs­pflicht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­wil­li­gungs­pflicht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bewilligungspflicht bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Notwendigkeit, eine Genehmigung oder Erlaubnis einzuholen, bevor bestimmte Handlungen, wie beispielsweise der Bau eines Gebäudes oder die Ausübung eines Berufs, vorgenommen werden dürfen. Der Begriff setzt sich aus den Worten „Bewilligung“ (Genehmigung) und „Pflicht“ (Verpflichtung) zusammen. Die Bewilligungspflicht dient dazu, rechtliche Rahmenbedingungen und Standards zu gewährleisten, die dem Schutz öffentlicher Interessen, wie Sicherheit, Gesundheit oder Umwelt, dienen. In vielen Bereichen, etwa im Bauwesen oder im Gesundheitssektor, ist eine solche Pflicht unerlässlich, um die Qualität und Sicherheit von Maßnahmen zu garantieren.

Beispielsatz: Die Durchführung des Projekts unterliegt der Bewilligungspflicht der zuständigen Behörde.

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