bewilligungspflichtig


Eine Worttrennung gefunden

be · wil · li · gungs · pflich · tig

Das Wort be­wil­li­gungs­pflich­tig besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort be­wil­li­gungs­pflich­tig trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "be­wil­li­gungs­pflich­tig" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

"Bewilligungspflichtig" beschreibt eine gesetzliche oder behördliche Anforderung, die vorschreibt, dass bestimmte Maßnahmen oder Handlungen nur mit einer vorherigen Genehmigung oder Bewilligung durchgeführt werden dürfen. In diesem Fall handelt es sich um eine adjektivische Form des Substantivs "Bewilligung". Es bedeutet, dass bestimmte Aktivitäten, Projekte oder Anträge erst nach dem Erhalt einer offiziellen Genehmigung durchgeführt oder umgesetzt werden dürfen.

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