Bezugsrecht


Eine Worttrennung gefunden

Be · zugs · recht

Das Wort Be­zugs­recht besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­zugs­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­zugs­recht" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bezugsrecht bezeichnet das Recht eines bestehenden Aktionärs oder Mitglieds eines Unternehmens, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien oder Anteile zu erwerben, bevor diese Dritten angeboten werden. Das Bezugsrecht ermöglicht es den Aktionären, ihre Beteiligung am Unternehmen proportional aufrechtzuerhalten und eine Verwässerung ihrer Anteile zu vermeiden. In vielen Ländern ist das Bezugsrecht gesetzlich geregelt, um die Interessen der bestehenden Gesellschafter zu schützen. Das Wort ist in der Grundform und setzt sich aus den Begriffen "Bezug" und "Recht" zusammen.

Beispielsatz: Das Bezugsrecht ermöglicht Aktionären, ihre Anteile bei einer Kapitalerhöhung bevorzugt zu erwerben.

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