Bezugsrechte


Eine Worttrennung gefunden

Be · zugs · rech · te

Das Wort Be­zugs­rech­te besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Be­zugs­rech­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Be­zugs­rech­te" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bezugsrechte sind vertragliche Ansprüche, die Aktionären oder Gesellschaftern das Recht einräumen, neue Aktien oder Anteile zu einem festgelegten Preis zu erwerben, bevor diese an Dritte verkauft werden. Diese Rechte dienen dazu, den bestehenden Anteilseignern eine Verwässerung ihrer Anteile zu ersparen, wenn ein Unternehmen Kapital durch die Ausgabe neuer Aktien beschafft. Die Form „Bezugsrechte“ ist der Plural von „Bezugsrecht“. Bezugsrechte sind ein wichtiges Instrument im Finanz- und Unternehmensrecht, insbesondere bei Kapitalerhöhungen.

Beispielsatz: Die Aktionäre können ihre Bezugsrechte ausüben, um neue Aktien zu einem vergünstigten Preis zu erwerben.

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