Bigamie


Eine Worttrennung gefunden

Bi · ga · mie

Das Wort Bi­ga­mie besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bi­ga­mie trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bi­ga­mie" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bigamie bezeichnet den rechtlich oder gesellschaftlich nicht anerkannten Zustand, in dem eine Person gleichzeitig mit zwei Ehepartnern verheiratet ist. Der Begriff setzt sich aus dem lateinischen „bi-“ (zwei) und „gamia“ (Ehe) zusammen. In vielen Ländern ist Bigamie gesetzlich verboten und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Praxis kann kulturelle Wurzeln haben, wird jedoch in der modernen Gesellschaft oft als unethisch oder problematisch angesehen, da sie Fragen der Treue, der rechtlichen Ansprüche und der emotionalen Belastung aufwirft.

Beispielsatz: Die Bigamie ist in vielen Ländern gesetzlich verboten und kann zu schweren Strafen führen.

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