Botschaftsangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Bot · schafts · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ge" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Botschaftsangehörige“ setzt sich aus „Botschaft“ und „angehörige“ zusammen. „Botschaft“ bezeichnet eine diplomatische Vertretung eines Staates im Ausland, während „angehörige“ auf Personen verweist, die mit einer bestimmten Gruppe oder Institution verbunden sind. In diesem Fall bezieht sich „angehörige“ auf die Mitarbeiter oder Mitglieder der Botschaft. Die Form ist plural und beschreibt also die Angehörigen oder Mitarbeiter einer Botschaft, die in der Regel diplomatische Aufgaben erfüllen und die Interessen ihres Staates im Ausland vertreten.

Beispielsatz: Die Botschaftsangehörigen arbeiteten intensiv an der Verbesserung der bilateralen Beziehungen.

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