Botschaftsangehörigen


Eine Worttrennung gefunden

Bot · schafts · an · ge ·· ri · gen

Das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­gen besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bot­schafts­an­ge­hö­ri­gen" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Botschaftsangehörigen" ist die Pluralform von "Botschaftsangehöriger". Es bezeichnet Personen, die angestellt oder im Dienst einer Botschaft tätig sind. Diese Angehörigen können Diplomaten, Verwaltungsmitarbeiter oder andere Angestellte sein, die in einer diplomatischen Vertretung arbeiten. Sie sind oft für die Aufrechterhaltung der Beziehungen zwischen ihrem Heimatland und dem Gastland verantwortlich und vertreten die Interessen ihres Landes im Ausland. Der Begriff setzt sich aus "Botschaft" ( diplomatische Einrichtung) und "angehörigen" ( Personen, die zu etwas gehören) zusammen.

Beispielsatz: Die Botschaftsangehörigen arbeiteten unermüdlich daran, die Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu stärken.

Vorheriger Eintrag: Botschaftsangehörige
Nächster Eintrag: Botschaftsangehöriger

 

Zufällige Wörter: Druckauftrag fünfhundertsechsundzwanzigsten Großraumflugzeugs machtsüchtiger Staffelung