Botschaftsangehöriger


Eine Worttrennung gefunden

Bot · schafts · an · ge ·· ri · ger

Das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ger besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bot­schafts­an­ge­hö­ri­ger" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Botschaftsangehöriger bezeichnet eine Person, die in einer Botschaft tätig ist. Dies umfasst Diplomaten, Konsularbeamte und andere Mitarbeiter, die innerhalb der Vertretung eines Staates im Ausland arbeiten. Der Begriff setzt sich aus "Botschaft" (der offiziellen Vertretung eines Landes) und "angehöriger" (einer Abgeleiteten Form von "angehören", was Zugehörigkeit zu einer Gruppe ausdrückt) zusammen. Botschaftsangehörige spielen eine entscheidende Rolle in der diplomatischen Kommunikation und der Pflege zwischenstaatlicher Beziehungen. Sie sind oft für die Wahrung der Interessen ihres Heimatlandes und die Unterstützung seiner Staatsbürger im Ausland verantwortlich.

Beispielsatz: Der Botschaftsangehörige gab eine wichtige Erklärung zur internationalen Zusammenarbeit ab.

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