Bundesbesitz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · be · sitz

Das Wort Bun­des­be­sitz besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­be­sitz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­be­sitz" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundesbesitz bezeichnet Eigentum, das sich im Besitz des Bundes befindet. Es kann sich dabei um verschiedene Arten von Besitz handeln, wie beispielsweise Immobilien, Gebäude, Grundstücke oder auch Unternehmen. In der Grundform handelt es sich um ein Substantiv, das den Besitz des Bundes beschreibt. Es kann auch in anderen grammatischen Formen verwendet werden, wie beispielsweise im Plural "Bundesbesitze" oder im Genitiv "des Bundesbesitzes". Der Bundesbesitz ist in Deutschland politisch und rechtlich geregelt und unterliegt bestimmten Regelungen und Vorschriften.

Beispielsatz: Der Bundesbesitz umfasst alle Immobilien und Grundstücke, die im Eigentum des Staates stehen.

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