Bundesbesoldungsgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · be · sol · dungs · ge · setz

Das Wort Bun­des­be­sol­dungs­ge­setz besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­be­sol­dungs­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­be­sol­dungs­ge­setz" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Besoldung, also die Gehälter und Vergütungen von Beamten und Richter in Deutschland. Es legt fest, wie die finanziellen Leistungen strukturiert sind und welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, wie beispielsweise Dienstalter, Dienstgrad und besondere Aufgaben. Diese Form des Wortes ist ein zusammengesetztes Substantiv, bestehend aus den Teilen „Bundes“ (verweist auf die Bundesebene), „Besoldung“ (bezieht sich auf die Vergütung) und „Gesetz“ (rechtlicher Rahmen).

Beispielsatz: Das Bundesbesoldungsgesetz regelt die Gehälter der Beamten in Deutschland.

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