Bundesbevollmächtigten


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · be · voll · mäch · tig · ten

Das Wort Bun­des­be­voll­mäch­tig­ten besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­be­voll­mäch­tig­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­be­voll­mäch­tig­ten" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bundesbevollmächtigten" ist die Pluralform des Substantivs "Bundesbevollmächtigter". Es bezeichnet eine Person, die im Auftrag der Bundesebene oder im Namen des Bundes mit bestimmten Vollmachten ausgestattet ist, um bestimmte Aufgaben zu erfüllen oder Entscheidungen zu treffen. Oft handelt es sich dabei um rechtliche oder administrative Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Bundesangelegenheiten stehen. Die Form "Bevollmächtigten" deutet darauf hin, dass es sich um mehrere Personen handelt, die bevollmächtigt sind, im Namen des Bundes zu handeln.

Beispielsatz: Der Bundesbevollmächtigte vertritt die Interessen des Bundes in wichtigen Verhandlungen.

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