Bundesdisziplinargericht


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · dis · zi · pli · nar · ge · richt

Das Wort Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­richt besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­richt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­richt" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundesdisziplinargericht ist ein Gericht in Deutschland, welches für die Verhandlung von Disziplinarverfahren gegen Bundesbeamte zuständig ist. Es handelt sich hierbei um eine spezielle Form des Verwaltungsgerichts und ist somit eine zusätzliche Instanz zur Überprüfung von disziplinaren Verstößen von Beamten des Bundes. Das Gericht hat die Aufgabe, über die Schuld und mögliche Sanktionen zu entscheiden, einschließlich der Möglichkeit einer Entfernung aus dem Dienst. Es handelt sich somit um ein wichtiges Gericht zur Aufrechterhaltung der Disziplin und Integrität innerhalb des öffentlichen Dienstes.

Beispielsatz: Das Bundesdisziplinargericht entscheidet über Disziplinarverfahren gegen Beamte in Deutschland.

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