Bundesdisziplinargesetz


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · dis · zi · pli · nar · ge · setz

Das Wort Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­setz besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­dis­zi­pli­nar­ge­setz" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Bundesdisziplinargesetz (BDG) regelt das Disziplinarrecht für Beamtinnen und Beamte des Bundes in Deutschland. Es dient dazu, Verstöße gegen Dienstpflichten oder Dienstvergehen zu sanktionieren und für den ordnungsgemäßen Ablauf des öffentlichen Dienstes zu sorgen. Das BDG umfasst sowohl das Verfahren für die Durchführung von Disziplinarmaßnahmen (wie z.B. Verweis, Geldbuße, Entfernung aus dem Dienst) als auch die Rechte und Pflichten der Betroffenen. Es gilt für alle Bundesbehörden und -verwaltungen. Das Bundesdisziplinargesetz sichert somit die Einhaltung der Disziplin und den rechtmäßigen Dienstbetrieb im öffentlichen Dienst.

Beispielsatz: Das Bundesdisziplinargesetz regelt die disziplinarischen Maßnahmen für Beamte im öffentlichen Dienst.

Vorheriger Eintrag: Bundesdisziplinargericht
Nächster Eintrag: Bundesdruckerei

 

Zufällige Wörter: Atombombentestreihen CLVII Curies Krankenscheingebühr Schienenbus