bundeseigenen


Eine Worttrennung gefunden

bun · des · ei · ge · nen

Das Wort bun­des­ei­ge­nen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort bun­des­ei­ge­nen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bun­des­ei­ge­nen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „bundeseigenen“ ist die Pluralform des Adjektivs „bundeseigen“, das sich auf etwas bezieht, das im Besitz oder unter der Kontrolle des Bundes steht, also des deutschen Staates. Es beschreibt Dinge oder Institutionen, die vom Bund, der föderalen Ebene der Bundesrepublik Deutschland, finanziert oder verwaltet werden, wie beispielsweise Unternehmen oder Einrichtungen. In der Regel wird „bundeseigenen“ im Kontext von Eigentum des Bundes verwendet, um Unterschiede zu landeseigenen oder kommunaleigenen Einrichtungen zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die bundeseigenen Einrichtungen spielen eine wichtige Rolle in der Entwicklung der Infrastruktur.

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