Bundeseigentum


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · ei · gen · tum

Das Wort Bun­des­ei­gen­tum besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­ei­gen­tum trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­ei­gen­tum" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundeseigentum bezeichnet das Eigentum, das im Besitz des Bundes, also des föderalen Staates, steht. Es umfasst materielle und immaterielle Güter, die dem Bund zur Verfügung stehen und für öffentliche Aufgaben verwendet werden. Hierzu zählen beispielsweise Gebäude, Grundstücke, Infrastrukturen sowie andere Vermögenswerte. Der Begriff "Bundes-" bezieht sich auf die Zugehörigkeit zum Staat, während "Eigentum" die rechtliche Verfügungsgewalt über diese Güter beschreibt. Bundeseigentum ist nicht nur eine Frage des Rechts, sondern auch der Verwaltung und Nutzung zur Erfüllung staatlicher Aufgaben.

Beispielsatz: Das Bundeseigentum muss sorgfältig verwaltet werden, um den Interessen der Allgemeinheit gerecht zu werden.

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