bundesgesetzlich


Eine Worttrennung gefunden

bun · des · ge · setz · lich

Das Wort bun­des­ge­setz­lich besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort bun­des­ge­setz­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bun­des­ge­setz­lich" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "bundesgesetzlich" ist ein Adjektiv, das sich auf Gesetze bezieht, die auf Bundesebene gelten. Es setzt sich aus den Komponenten "Bundes-", was den Zustand des Bundes oder die Gesamtheit der Bundesländer beschreibt, und "gesetzlich", was im Hinblick auf Gesetze oder das Gesetzesrecht steht, zusammen. Bundesgesetzlich bedeutet, dass etwas durch bundesrechtliche Regelungen oder Gesetze festgelegt ist und somit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Anwendung findet. Es unterstreicht die Hierarchie im rechtlichen System, wobei Bundesgesetze gegenüber Landesgesetzen Vorrang haben.

Beispielsatz: Die neuen Regelungen zur Sicherheit im Straßenverkehr sind bundesgesetzlich festgelegt.

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