bundesgesetzliche


Eine Worttrennung gefunden

bun · des · ge · setz · li · che

Das Wort bun­des­ge­setz­li­che besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort bun­des­ge­setz­li­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bun­des­ge­setz­li­che" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "bundesgesetzliche" ist ein Adjektiv und leitet sich von den Begriffen "Bundesgesetz" und der Endung "-lich" ab. Es beschreibt etwas, das in Zusammenhang mit einem Gesetz steht, das auf Bundesebene erlassen wurde. In Deutschland bezieht sich dies auf Gesetze, die von der Bundesebene, also dem deutschen Bundestag, beschlossen werden und somit für das gesamte Bundesgebiet gelten. Das Wort ist in der Form gesprochen, dass es in einem bestimmten Kontext vom Substantiv "Bundesgesetz" abgeleitet ist und somit die bundesgesetzliche Regelung oder Bestimmung kennzeichnet.

Beispielsatz: Das neue bundesgesetzliche Regelwerk tritt am 1. Januar in Kraft.

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