Bundesorgane


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · or · ga · ne

Das Wort Bun­des­or­ga­ne besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­or­ga­ne trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­or­ga­ne" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundesorgane sind die zentralen Institutionen des deutschen Staates, die auf bundesstaatlicher Ebene tätig sind. Dazu gehören insbesondere der Bundestag, der Bundesrat, die Bundesregierung, der Bundespräsident und die Bundesgerichte. Diese Organe sind für die legislative, exekutive und judikative Gewalt zuständig und gewährleisten die politische Willensbildung sowie die Umsetzung von Gesetzen auf Bundesebene. Der Begriff "Bundesorgane" ist im Plural und bezeichnet somit mehrere solcher Institutionen, während die Grundform "Bundesorgan" im Singular verwendet wird, um eine einzelne Institution zu beschreiben.

Beispielsatz: Die Bundesorgane spielen eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Gesetzgebung in Deutschland.

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