Bundessache


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · sa · che

Das Wort Bun­des­sa­che besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­sa­che trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­sa­che" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundessache ist ein Substantiv im Singular. Es bezieht sich auf Angelegenheiten, die in den Kompetenzbereich des Bundes fallen. Der Begriff wird vor allem in politischen Zusammenhängen verwendet. Als neutrales Wort beschreibt es, dass bestimmte Entscheidungen oder Zuständigkeiten auf Bundesebene geregelt werden müssen, anstatt von den einzelnen Bundesländern oder Gemeinden. Der Begriff wird meistens ohne Artikel verwendet, kann jedoch je nach Kontext auch mit Artikel (die Bundessache) auftreten. Bundessache betont die Bedeutung und Verantwortung des Bundes in bestimmten Bereichen wie Recht, Verteidigung, Steuern und Verwaltung.

Beispielsatz: Die Entscheidung über die Bildungspolitik ist eine klare Bundessache.

Vorheriger Eintrag: Bundesrundfunkgesetz
Nächster Eintrag: Bundessammellager

 

Zufällige Wörter: Gesundheitsforum Konsumwerte meisterlicher viermotorigen Walzenmonitor