Bundeswehrangehörige


Eine Worttrennung gefunden

Bun · des · wehr · an · ge ·· ri · ge

Das Wort Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­ge besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bun­des­wehr­an­ge­hö­ri­ge" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Bundeswehrangehörige sind Personen, die der Bundeswehr angehören. Sie können Soldatinnen und Soldaten, aber auch zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sein. Als Angehörige der Bundeswehr dienen sie dem Schutz und der Verteidigung Deutschlands. Sie absolvieren eine militärische Ausbildung und können im In- und Ausland eingesetzt werden. Die Bundeswehrangehörigen leisten ihren Dienst unter anderem in den Streitkräften, der Marine, der Luftwaffe oder im Sanitätsdienst. Sie sind verpflichtet, die Werte, Gesetze und Verfassung der Bundesrepublik Deutschland zu achten und zu verteidigen.

Beispielsatz: Die Bundeswehrangehörigen leisten ihren Dienst mit Hingabe und Professionalität.

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