bürge


Eine Worttrennung gefunden

bür · ge

Das Wort bür­ge besteht aus 2 Silben.

Wieso sollte man das Wort bür­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "bür­ge" 1 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bürge" bezeichnet eine Person, die für die Verbindlichkeiten einer anderen Person einsteht, insbesondere im rechtlichen und finanziellen Kontext. Ein Bürge verpflichtet sich, die Schulden oder Verpflichtungen des Hauptschuldners zu übernehmen, falls dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Der Begriff ist in der deutschen Sprache in der Nominativform und stellt somit die Grundform dar. In vielen Fällen spielt der Bürge eine entscheidende Rolle bei der Kreditvergabe, da er dem Gläubiger zusätzliche Sicherheit bietet.

Beispielsatz: Der Bürge erklärte sich bereit, für den Kredit des Freundes zu haften.

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