Bürgerbeteiligungsverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · be · tei · li · gungs · ver · fah · ren

Das Wort Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren besteht aus 9 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­be­tei­li­gungs­ver­fah­ren" 8 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Ein Bürgerbeteiligungsverfahren ist ein demokratischer Prozess, bei dem Bürgerinnen und Bürger aktiv in Entscheidungen eingebunden werden. Es dient zur Förderung der Partizipation und Mitbestimmung in politischen und gesellschaftlichen Angelegenheiten. Dabei haben die Bürger die Möglichkeit, ihre Meinung zu äußern, Vorschläge einzubringen und an der Entwicklung von politischen Maßnahmen mitzuwirken. Ein Bürgerbeteiligungsverfahren kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden, wie zum Beispiel durch öffentliche Anhörungen, Bürgerforen oder Online-Beteiligungsplattformen. Es ermöglicht eine transparente und partizipative Entscheidungsfindung sowie eine Stärkung der demokratischen Legitimation.

Beispielsatz: Das Bürgerbeteiligungsverfahren ermöglicht es den Einwohnern, aktiv an der Gestaltung ihrer Gemeinde teilzunehmen.

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