Bürgerschaftsabgeordnete


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · schafts · ab · ge · ord · ne · te

Das Wort Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­te besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­te trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­te" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Bürgerschaftsabgeordnete" setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. "Bürgerschaft" bezieht sich auf die gemeinschaftliche Vertretung der Bürger in einer politischen Institution, typischerweise in einer Stadt oder einem Bundesland. "Abgeordnete" ist der Plural von "Abgeordneter", was bedeutet, dass es sich um gewählte Mitglieder handelt, die die Interessen der Bürger in einem politischen Gremium vertreten. In diesem Fall bezeichnet "Bürgerschaftsabgeordnete" die gewählten Vertreter einer Bürgerschaft, die in der Parlamentarischen oder kommunalen Ebene tätig sind. Das Wort ist in der Pluralform und beschreibt somit eine Gruppe von Personen.

Beispielsatz: Die Bürgerschaftsabgeordnete setzte sich leidenschaftlich für die Belange ihrer Wähler ein.

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