Bürgerschaftsabgeordneter


Eine Worttrennung gefunden

Bür · ger · schafts · ab · ge · ord · ne · ter

Das Wort Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­ter besteht aus 8 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bür­ger­schafts­ab­ge­ord­ne­ter" 7 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Bürgerschaftsabgeordneter“ bezeichnet ein Mitglied der Bürgerschaft, also des Parlaments eines Bundeslandes. Es setzt sich zusammen aus „Bürgerschaft“, was die Vertretung der Bürger auf politischer Ebene darstellt, und „Abgeordneter“, der die Form eines Nomen ist und einen Vertreter beschreibt, der für die Wahlbevölkerung in einem Parlament sitzt. Der Bürgerschaftsabgeordnete hat die Aufgabe, Gesetze zu beraten und zu beschließen sowie die Interessen seiner Wähler zu vertreten. Dieses Wort gehört zur politischen Terminologie und ist spezifisch für die parlamentarische Demokratie.

Beispielsatz: Der Bürgerschaftsabgeordnete engagiert sich leidenschaftlich für die Belange der Stadt.

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