Bürgschaften


Eine Worttrennung gefunden

Bürg · schaf · ten

Das Wort Bürg­schaf­ten besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Bürg­schaf­ten trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Bürg­schaf­ten" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Eine Bürgschaft ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der eine Person (Bürge) für die Erfüllung einer Verbindlichkeit eines anderen (Hauptschuldner) haftet. Dadurch sichert der Bürge dem Gläubiger einer Forderung ab, dass er im Falle des Nichtzahlens durch den Hauptschuldner für die Begleichung der Schulden aufkommt. Bürgschaften können in unterschiedlichen Formen auftreten, wie zum Beispiel als selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge auch ohne Vorleistung des Hauptschuldners in Haftung tritt. Sie dienen der Absicherung von Krediten, Mietverträgen oder anderen finanziellen Verpflichtungen.

Beispielsatz: Die Bank verlangt Bürgschaften von den Kreditnehmern, um das Risiko zu minimieren.

Vorheriger Eintrag: Bürgschaft
Nächster Eintrag: Bürgschaftsbank

 

Zufällige Wörter: Bewährungsprobe Feuilletonchef hinuntergeschluckte Inbetriebnahmearbeiten Unterrichtens