Dauerwohnrecht


Eine Worttrennung gefunden

Dau · er · wohn · recht

Das Wort Dau­er­wohn­recht besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dau­er­wohn­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dau­er­wohn­recht" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Dauerwohnrecht ist ein Begriff aus dem Mietrecht und bezeichnet das Recht einer Person, langfristig in einer bestimmten Wohnung zu wohnen. Es handelt sich dabei um ein unbefristetes Mietverhältnis, bei dem der Mieter ein lebenslanges, vererbbares und unentziehbares Nutzungsrecht an der Wohnung hat. Das Dauerwohnrecht kann beispielsweise in Form eines Mietvertrags oder durch ein Wohnrecht im Grundbuch vereinbart werden. Im Gegensatz zum regulären Mietverhältnis hat der Mieter beim Dauerwohnrecht ein besonderes Sicherheitsgefühl, da er nicht von Kündigungen oder Mieterhöhungen bedroht ist.

Beispielsatz: Das Dauerwohnrecht ermöglicht es den Mietern, langfristig in der Immobilie zu wohnen, ohne Angst vor Kündigung zu haben.

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