deckungspflichtige


Eine Worttrennung gefunden

de · ckungs · pflich · ti · ge

Das Wort de­ckungs­pflich­ti­ge besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort de­ckungs­pflich­ti­ge trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "de­ckungs­pflich­ti­ge" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „deckungspflichtige“ ist die adjektivische Form des Substantivs „Deckungspflicht“. Es beschreibt eine Person oder Institution, die vertraglich verpflichtet ist, bestimmte Kosten oder Ausgaben zu übernehmen. Dies kann in verschiedenen Kontexten der Fall sein, wie etwa in Versicherungen, bei finanziellen Garantien oder im Rahmen von rechtlichen Verpflichtungen. Es ist also ein Begriff, der häufig im Zusammenhang mit Haftung und finanzieller Verantwortung verwendet wird und darauf hinweist, dass eine deckungspflichtige Stelle für bestimmte Risiken oder Schäden aufkommt.

Beispielsatz: Die Versicherung hat eine Deckungspflicht gegenüber ihrem Kunden im Schadensfall.

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