deckungspflichtigem


Eine Worttrennung gefunden

de · ckungs · pflich · ti · gem

Das Wort de­ckungs­pflich­ti­gem besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort de­ckungs­pflich­ti­gem trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "de­ckungs­pflich­ti­gem" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

„Deckungspflichtigem“ ist die Dativ Singular Form des Adjektivs „deckungspflichtig“. Es beschreibt Personen oder Institutionen, die gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, eine bestimmte Deckung oder Absicherung zu gewährleisten, z.B. im Versicherungswesen. Diese Verpflichtung kann finanzielle Risiken abdecken oder bestimmte Garantien bieten, um im Schadensfall zu leisten. Der Begriff wird häufig in rechtlichen und versicherungstechnischen Kontexten verwendet, um die Verantwortung einer Partei zu verdeutlichen.

Beispielsatz: Die Versicherung übernimmt die Kosten, da eine deckungspflichtige Situation eingetreten ist.

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