deckungspflichtigen


Eine Worttrennung gefunden

de · ckungs · pflich · ti · gen

Das Wort de­ckungs­pflich­ti­gen besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort de­ckungs­pflich­ti­gen trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "de­ckungs­pflich­ti­gen" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "deckungspflichtigen" ist eine Form des Adjektivs "deckungspflichtig". Es bezieht sich auf Personen oder Institutionen, die gesetzlich oder vertraglich verpflichtet sind, eine bestimmte Deckung oder Absicherung bereitzustellen. Dies kann beispielsweise im Zusammenhang mit Versicherungen stehen, wo der Deckungspflichtige für die Erfüllung von Ansprüchen verantwortlich ist. In der Regel wird dieser Begriff in rechtlichen und finanziellen Kontexten verwendet, um die Verantwortlichkeit für bestimmte Risiken oder Verpflichtungen zu kennzeichnen.

Beispielsatz: Die Versicherung erinnert alle deckungspflichtigen Personen an ihre Verpflichtung zur regelmäßigen Meldung von Änderungen.

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