deckungspflichtiger


Eine Worttrennung gefunden

de · ckungs · pflich · ti · ger

Das Wort de­ckungs­pflich­ti­ger besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort de­ckungs­pflich­ti­ger trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "de­ckungs­pflich­ti­ger" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Die Wortbeschreibung für das Wort "deckungspflichtiger":

Der Begriff "deckungspflichtiger" ist ein Adjektiv im Maskulinum. Es bezieht sich auf eine Person oder eine Institution, die gesetzlich verpflichtet ist, bestimmte Kosten oder Ausgaben zu decken oder zu übernehmen. Dieser Begriff wird häufig im Versicherungswesen verwendet, um Personen zu beschreiben, die eine Deckungszusage geben müssen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Deckungspflicht kann beispielsweise in Verträgen, Vereinbarungen oder rechtlichen Bestimmungen festgelegt sein.

Beispielsatz: Der Deckungspflichtige muss die vereinbarten Leistungen fristgerecht erbringen.

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