Demonstrationsverbot


Eine Worttrennung gefunden

De · mons · tra · ti · ons · ver · bot

Das Wort De­mons­tra­ti­ons­ver­bot besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort De­mons­tra­ti­ons­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "De­mons­tra­ti­ons­ver­bot" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Demonstrationsverbot ist eine staatliche Maßnahme, die die Ausübung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit einschränkt. Es bedeutet, dass öffentliche Protestaktionen oder Kundgebungen untersagt sind. Bei dem Wort handelt es sich um ein zusammengesetztes Substantiv aus den Wörtern "Demonstration" und "Verbot". Die Form des Wortes ist daher die Grundform und beschreibt die generelle Untersagung von Demonstrationen. Das Demonstrationsverbot kann in bestimmten Situationen verhängt werden, etwa bei drohender Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bei besonderen Anlässen wie politischen Gipfeltreffen.

Beispielsatz: Aufgrund des aktuellen Demonstrationsverbots fanden keine öffentlichen Proteste statt.

Vorheriger Eintrag: Demonstrationsteilnehmer
Nächster Eintrag: Demonstrationsverbote

 

Zufällige Wörter: anzufechten Innbrücke oxidiertet Schulgeld zerquetsch