Denkmalämter


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · äm · ter

Das Wort Denk­mal­äm­ter besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­äm­ter trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­äm­ter" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Denkmalämter sind Institutionen, die für den Schutz und die Pflege von Denkmälern zuständig sind. Sie überwachen historische Gebäude, archäologische Stätten und andere Kulturdenkmale, um deren Erhalt für zukünftige Generationen sicherzustellen. Denkmalämter beraten Eigentümer, führen Dokumentationen durch und setzen gesetzliche Bestimmungen um, die den Schutz des kulturellen Erbes regeln. Das Wort „Denkmalämter“ ist der Plural von „Denkmalamt“, wobei „Denkmal“ ein Begriff für bedeutende historische oder kulturelle Objekte ist und „Amt“ sich auf eine offizielle Institution bezieht.

Beispielsatz: Die Denkmalämter setzen sich für den Erhalt historischer Gebäude und Stätten ein.

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