Denkmalschutzamt


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · schutz · amt

Das Wort Denk­mal­schutz­amt besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­schutz­amt trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­schutz­amt" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Denkmalschutzamt“ setzt sich aus drei Bestandteilen zusammen: „Denkmal“, „Schutz“ und „Amt“. Ein „Denkmal“ bezeichnet ein Bauwerk, das aufgrund seiner historischen, kulturellen oder künstlerischen Bedeutung geschützt werden soll. „Schutz“ verweist auf die Maßnahmen, die ergriffen werden, um solch ein Erbe zu bewahren. Das „Amt“ ist eine Behörde oder Institution, die für diese Aufgaben zuständig ist. Insgesamt bezieht sich das Denkmalschutzamt also auf eine offizielle Einrichtung, die den Schutz und die Erhaltung von kulturellem Erbe regelt und fördert.

Beispielsatz: Das Denkmalschutzamt sorgt dafür, dass historische Gebäude erhalten bleiben.

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