Denkmalschutzbehörde


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · schutz · be · hör · de

Das Wort Denk­mal­schutz­be­hör­de besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­schutz­be­hör­de trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­schutz­be­hör­de" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Denkmalschutzbehörde“ setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen: „Denkmalschutz“ und „Behörde“. Der Denkmalschutz bezieht sich auf Maßnahmen und Regularien, die zum Schutz von historischen, kulturellen oder architektonisch wertvollen Objekten dienen. Die Behörde ist eine amtliche Institution, die für die Überwachung und Durchsetzung des Denkmalschutzes verantwortlich ist. Diese Behörde entscheidet über den Erhalt, die Restaurierung oder gegebenenfalls die Sanierung von denkmalgeschützten Objekten. Das Wort ist in seiner Zusammensetzung ein Substantiv und beschreibt somit die Institution, die für den Schutz von Denkmälern zuständig ist.

Beispielsatz: Die Denkmalschutzbehörde prüft alle Anträge zur Renovierung historischer Gebäude gründlich.

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