Denkmalschutzgesetz


Eine Worttrennung gefunden

Denk · mal · schutz · ge · setz

Das Wort Denk­mal­schutz­ge­setz besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Denk­mal­schutz­ge­setz trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Denk­mal­schutz­ge­setz" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Denkmalschutzgesetz“ setzt sich aus den Begriffen „Denkmalschutz“ und „Gesetz“ zusammen. Denkmalschutz bezeichnet Maßnahmen, die darauf abzielen, Kulturdenkmäler und historische Stätten zu bewahren und zu schützen. Ein Gesetz ist eine verbindliche Regelung, die von einer autorisierten Institution erlassen wird. In diesem Kontext handelt es sich um eine gesetzliche Regelung, die spezifische Vorgaben und Bestimmungen zum Schutz von Denkmälern festlegt. Das Denkmalschutzgesetz regelt somit den Umgang mit historischen Bauten, Denkmalen und deren Erhalt, um das kulturelle Erbe für zukünftige Generationen zu sichern.

Beispielsatz: Das Denkmalschutzgesetz schützt kulturell wertvolle Gebäude vor baulichen Veränderungen.

Vorheriger Eintrag: Denkmalschutzes
Nächster Eintrag: Denkmalschutzjahr

 

Zufällige Wörter: erringen Paulas verheißungsvolleres vorgewiesener Weltcupsaison