Dienstbarkeit


Eine Worttrennung gefunden

Dienst · bar · keit

Das Wort Dienst­bar­keit besteht aus 3 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dienst­bar­keit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dienst­bar­keit" 2 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Dienstbarkeit bezeichnet ein rechtliches Verhältnis, in dem einem Grundstückseigentümer obliegt, einem anderen das Nutzen oder Betreten seines Grundstücks zu gestatten. Die Dienstbarkeit kann sowohl beschränkt als auch unbeschränkt sein und umfasst in der Regel bestimmte Nutzungsrechte, wie etwa Wegerechte oder Leitungsrechte. Es handelt sich um ein dingliches Recht, das an einem Grundstück haftet und auch von einem neuen Eigentümer des belasteten Grundstücks zu beachten ist. Der Begriff leitet sich von „Dienst“ ab und impliziert eine Verpflichtung des Grundstückseigentümers, bestimmte Dienste zu gewähren oder Einschränkungen hinzunehmen.

Beispielsatz: Die Dienstbarkeit erlaubt es dem Nachbarn, einen Teil unseres Grundstücks zu nutzen.

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