Dienstobliegenheit


Eine Worttrennung gefunden

Dienst · ob · lie · gen · heit

Das Wort Dienst­ob­lie­gen­heit besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dienst­ob­lie­gen­heit trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dienst­ob­lie­gen­heit" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Dienstobliegenheit“ setzt sich aus den Komponenten „Dienst“ und „Obliegenheit“ zusammen. Es bezeichnet die Pflichten und Erwartungen, die ein Arbeitnehmer oder Beamter im Rahmen seines Dienstverhältnisses erfüllen muss. Diese Obliegenheiten können sowohl rechtlicher als auch moralischer Natur sein und beinhalten etwa die Ausführung von Aufgaben, das Einhalten von Vorschriften oder das Handeln im Interesse des Dienstherrn. Der Begriff ist häufig in verwaltungstechnischen und juristischen Kontexten zu finden, wo es um die Verantwortung und das Verhalten von Personen in ihrem beruflichen Umfeld geht.

Beispielsatz: Der Mitarbeiter erfüllt seine Dienstobliegenheit mit großer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein.

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