Dienststrafverfahren


Eine Worttrennung gefunden

Dienst · straf · ver · fah · ren

Das Wort Dienst­straf­ver­fah­ren besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dienst­straf­ver­fah­ren trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dienst­straf­ver­fah­ren" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "Dienststrafverfahren" ist eine zusammengesetztes Substantiv, das sich aus den Wörtern "Dienst", "Straf" und "Verfahren" zusammensetzt. Es bezeichnet ein disziplinarrechtliches Verfahren gegen einen Beamten oder einen Soldaten aufgrund einer mutmaßlichen Dienstpflichtverletzung. In diesem Verfahren werden Vorwürfe untersucht und gegebenenfalls eine angemessene disziplinäre Strafe verhängt. Das Dienststrafverfahren kann eine Verwarnung, Geldbuße oder im schlimmsten Fall den Verlust des Dienstverhältnisses zur Folge haben. Es dient der Aufrechterhaltung der Disziplin und Ordnung im öffentlichen Dienst.

Beispielsatz: Das Dienststrafverfahren wurde eingeleitet, um das Fehlverhalten des Beamten zu untersuchen.

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