Direktanspruch


Eine Worttrennung gefunden

Di · rekt · an · spruch

Das Wort Di­rekt­an­spruch besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Di­rekt­an­spruch trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Di­rekt­an­spruch" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Direktanspruch bezeichnet das Recht einer Person, unmittelbar Ansprüche gegen einen Schuldner geltend zu machen, ohne dass dabei ein Umweg über einen Dritten notwendig ist. Diese Form des Anspruchs tritt häufig in vertraglichen Beziehungen auf, wo beispielsweise ein Käufer direkt beim Verkäufer Forderungen einbringen kann. Der Begriff setzt sich aus den Wörtern "direkt" und "Anspruch" zusammen und impliziert, dass der Anspruch außerhalb von Zwischenschritten oder Vermittlungen durchgesetzt werden kann. Diese rechtliche Konstruktion erleichtert das Durchsetzen von Rechten und kann in unterschiedlichen Rechtsbereichen, wie etwa dem Zivilrecht, Anwendung finden.

Beispielsatz: Der Direktanspruch ermöglicht es dem Gläubiger, seine Forderung direkt beim Schuldner geltend zu machen.

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