Direktanspruches


Eine Worttrennung gefunden

Di · rekt · an · spru · ches

Das Wort Di­rekt­an­spru­ches besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Di­rekt­an­spru­ches trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Di­rekt­an­spru­ches" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Direktanspruches“ ist die Genitivform des Substantivs „Direktanspruch“. Ein Direktanspruch bezeichnet das Recht einer Person, eine Leistung oder einen Anspruch unmittelbar gegenüber einem bestimmten Schuldner geltend zu machen, ohne dass ein zwischengeschalteter Vertrag oder eine dritte Partei erforderlich ist. Dieser Begriff wird häufig im rechtlichen Kontext verwendet, insbesondere in Bereichen wie dem Vertragsrecht oder dem Schadensersatzrecht. Im Genitiv verweist „Direktanspruches“ auf das Verhältnis oder die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Anspruch.

Beispielsatz: Der Direktanspruches gegenüber dem Versicherer ermöglicht es dem Geschädigten, seine Ansprüche ohne Umwege geltend zu machen.

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