Direktanspruchs


Eine Worttrennung gefunden

Di · rekt · an · spruchs

Das Wort Di­rekt­an­spruchs besteht aus 4 Silben.

Wieso sollte man das Wort Di­rekt­an­spruchs trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Di­rekt­an­spruchs" 3 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort „Direktanspruchs“ ist die Genitivform (eigenes Genus) des Substantivs „Direktanspruch“. Ein „Direktanspruch“ bezeichnet das Recht einer Person, direkt gegenüber einer anderen Person oder Institution Ansprüche geltend zu machen, ohne dass dafür ein zwischengeschalteter Dritter notwendig ist. Diese Form des Anspruchs kann in verschiedenen rechtlichen Kontexten auftreten, beispielsweise im Vertragsrecht oder im Schadensersatzrecht. Der Direktanspruch ermöglicht es dem Berechtigten, unkompliziert und ohne Umwege auf seine Rechte zuzugreifen.

Beispielsatz: Der Direktanspruchs des Gläubigers muss im Vertrag eindeutig geregelt sein.

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