Diskriminierungsverbot


Eine Worttrennung gefunden

Dis · kri · mi · nie · rungs · ver · bot

Das Wort Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot besteht aus 7 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot" 6 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Diskriminierungsverbot ist ein rechtlicher Grundsatz, der besagt, dass niemand aufgrund bestimmter Merkmale wie Geschlecht, Herkunft, Religion, Alter oder sexueller Orientierung benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Es zielt darauf ab, gleiche Chancen und Rechte für alle Menschen sicherzustellen und Diskriminierung in allen Lebensbereichen zu verhindern. Das Diskriminierungsverbot ist in verschiedenen nationalen und internationalen Gesetzen verankert, wie z.B. in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und im Grundgesetz. Es ist eine grundlegende Säule des modernen Rechtsstaats.

Beispielsatz: Das Diskriminierungsverbot ist ein wichtiger Bestandteil unserer Gesellschaft, um Chancengleichheit für alle Menschen zu gewährleisten.

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