Disziplinarausschuss


Eine Worttrennung gefunden

Dis · zi · pli · nar · aus · schuss

Das Wort Dis­zi­pli­nar­aus­schuss besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­zi­pli­nar­aus­schuss trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­zi­pli­nar­aus­schuss" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Der Begriff „Disziplinarausschuss“ bezeichnet ein Gremium, das innerhalb einer Organisation oder Institution zuständig ist, disziplinarische Maßnahmen zu überprüfen und zu entscheiden. Er setzt sich aus mehreren Mitgliedern zusammen und behandelt Fälle von Regelverstößen oder Fehlverhalten. Der Ausschuss hat die Aufgabe, faire Verfahren sicherzustellen und gegebenenfalls Sanktionen auszusprechen, z. B. in Schulen, Universitäten oder Berufsverbänden. Im Wort selbst handelt es sich um eine Zusammensetzung aus „Disziplin“, was Ordnung oder Regelkonformität bedeutet, und „Ausschuss“, einem Gremium zur Entscheidungsfindung.

Beispielsatz: Der Disziplinarausschuss traf eine Entscheidung über die anstehenden Verfehlungen der Mitglieder.

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