Disziplinarrecht


Eine Worttrennung gefunden

Dis · zi · pli · nar · recht

Das Wort Dis­zi­pli­nar­recht besteht aus 5 Silben.

Wieso sollte man das Wort Dis­zi­pli­nar­recht trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "Dis­zi­pli­nar­recht" 4 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Disziplinarrecht bezeichnet den rechtlichen Rahmen, der die Regeln und Verfahren zur Ahndung von Verstößen gegen die Vorschriften innerhalb einer Organisation, insbesondere im öffentlichen Dienst, regelt. Es umfasst Maßnahmen, die bei Fehlverhalten von Mitarbeitern, wie z.B. Dienstvergehen, ergriffen werden können. Ziel des Disziplinarrechts ist es, die Ordnung und Integrität der Institution zu wahren sowie präventive Wirkungen zu erzielen. Das Disziplinarrecht legt fest, welche Sanktionen, wie Abmahnungen oder Entlassungen, bei bestimmten Verstößen verhängt werden können. Es ist ein wichtiges Instrument der Personalführung und -kontrolle.

Beispielsatz: Das Disziplinarrecht regelt die Verfahren zur Ahndung von Pflichtverletzungen im öffentlichen Dienst.

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