disziplinarrechtlich


Eine Worttrennung gefunden

dis · zi · pli · nar · recht · lich

Das Wort dis­zi­pli­nar­recht­lich besteht aus 6 Silben.

Wieso sollte man das Wort dis­zi­pli­nar­recht­lich trennen? Wörter werden haupt­sächlich aus öko­no­mi­schen also Platz­spar­en­den Grün­den getrennt dazu stehen uns bei "dis­zi­pli­nar­recht­lich" 5 Trenn­stel­len zur Ver­fü­gung. Ein anderer Grund sind äs­the­tische Grün­de wie et­wa eine Seite mit Hilfe des Block­satzes möglichst gleich­mä­ßig zu füllen.

Das Wort "disziplinarrechtlich" ist ein Adjektiv, abgeleitet vom Substantiv "Disziplinarrecht". Es bezieht sich auf alles, was mit den Vorschriften und Regelungen im Bereich des Disziplinarrechts in Verbindung steht. Dieses Rechtsgebiet regelt die dienstlichen Pflichten und das Verhalten von Mitarbeitern, insbesondere im öffentlichen Dienst oder im Militär. Disziplinarrechtliche Maßnahmen umfassen in der Regel Sanktionen oder Strafen, die bei Pflichtverletzungen verhängt werden können, um die Ordnung und Disziplin innerhalb einer Organisation aufrechtzuerhalten.

Beispielsatz: Die Mitarbeiter wurden disziplinarrechtlich für ihr Fehlverhalten zur Rechenschaft gezogen.

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